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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-445/05 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuerbefreiung, Privatlehrer, Unterricht, Schule, Hochschule, Volkshochschule
Rechtsfrage: Ist ein von einem Privatlehrer erteilter Schul- und Hochschulunterricht nur dann nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG von der Steuer zu befreien, wenn der Privatlehrer seine Unterrichtsleistung direkt an die Schüler/Hochschüler als Leistungsempfänger erbringt - also von diesen bezahlt wird - oder reicht es aus, dass der Privatlehrer seine Unterrichtsleistung an eine Schule oder Hochschule als Leistungsempfänger erbringt?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 20.10.2005
Vorinstanz/AZ: V R 75/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 03 69
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.06.2007
Erledigungs-Az: Rs C-445/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 23 30