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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 87/00 |
§§: | EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, VO (EWG) 574/72 Art. 10 Abs. 1 a, VO (EWG) 574/72 Art. 107 Abs. 6 |
Schlagwörter | Kindergeld, Anrechnung, Ausland, Wechselkurs, Andere Leistungen |
Rechtsfrage: | Ist bei der endgültigen Entscheidung über die Höhe der Anrechnung ausländischer Kindergeldleistungen auf das unter Vorbehalt gezahlte Differenz-Kindergeld der zu diesem Zeitpunkt amtlich festgestellte Wechselkurs oder der Wechselkurs am Tag der Zahlung des Kindergeldes anzusetzen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 10.04.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 5787/98 Kg |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 878 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 59 58 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |