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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 3/11 (BFH)
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 11, UStG § 12 Abs. 1
Schlagwörter Verpflegung, Beherbergung, Nebenleistung, Ermäßigter Steuersatz
Rechtsfrage: Ermäßigter Steuersatz bei Verpflegungsleistungen: Stellen die im Zusammenhang mit Beherbergungsleistungen erbrachten Verpflegungsleistungen (Frühstück) unselbständige Nebenleistungen zur Hauptleistung "Beherbergung" dar und ist daher der ermäßigte Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG n.F. anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.12.2010
Vorinstanz/AZ: 3 K 1116/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 18 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.04.2013
Erledigungs-Az: XI R 3/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 32 18