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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 34/12 (BFH)
§§: KStG § 11, AO § 89 Abs. 2
Schlagwörter Liquidation, Gesellschafter, Darlehen, Rangrücktrittsvereinbarung, Verbindliche Auskunft, Ermessen
Rechtsfrage: 1. Unterliegt der Inhalt einer vom Finanzamt erteilten verbindlichen Auskunft - auch im Hinblick auf die bestehende Gebührenpflicht - einer vollständigen Überprüfung durch das FG oder erstreckt sich diese nur auf die Überprüfung der pflichtgemäßen Ausübung des Ermessens bei der Entscheidungsfindung? - 2. Ist eine mit einer Rangrücktrittserklärung verbundene Darlehensverbindlichkeit der Klägerin gegenüber einem ihrer Gesellschafter in der Liquidationsschlussbilanz auszuweisen oder im Rahmen der Gewinnermittlung i.S. des § 11 KStG erfolgswirksam aufzulösen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 06.03.2012
Vorinstanz/AZ: 13 K 3006/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 18 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.02.2014
Erledigungs-Az: I R 34/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 15 69