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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 103/04 |
| §§: | AO 1977 § 122, AO 1977 § 118, AO 1977 § 124 |
| Schlagwörter | Zugang, Nachweis, Beweislast, Verwaltungsakt, Fristenkontrollbuch, Bekanntgabe |
| Rechtsfrage: | Zugang eines Verwaltungsaktes: Kehrt sich die Beweislast für den Zugang eines Verwaltungsaktes um, wenn ein Berater kein Posteingangs-/Fristenkontrollbuch führt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 18.05.2004 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 2695/02 K |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 06 36 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 31.05.2005 |
| Erledigungs-Az: | I R 103/04 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 35 96 |