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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 31/19 (BFH) |
§§: | EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, AO § 18 Abs. 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Freiberufler, Steuererklärung, Festsetzungsfrist, Anlaufhemmung, Zuständigkeit |
Rechtsfrage: | Setzt die Abgabe der Einkommensteuererklärung bei dem für die gesonderte Feststellung der Einkünfte des Steuerpflichtigen aus selbständiger Arbeit zuständigen Finanzamt die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer in Gang, wenn die Erklärung zu den Feststellungsakten genommen und nicht an das für die Einkommensteuerfestsetzung zuständige Finanzamt weitergeleitet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.06.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 49/18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 19 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.12.2021 |
Erledigungs-Az: | VIII R 31/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 08 09 |