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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 43/03 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 2, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b Satz 3, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Zahnarzt, Betriebsausgabe |
Rechtsfrage: | Sind Aufwendungen eines selbständig tätigen Zahnarztes für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Zahnarzt diesen Raum für Verwaltungs- und Buchführungsarbeiten nutzt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 01.09.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 7065/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 50 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.04.2005 |
Erledigungs-Az: | IV R 43/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 36 94 |