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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 5/17 (BFH) |
§§: | ErbStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, BGB § 1592, BGB § 1594 Abs. 2, BGB § 1686 a Abs. 1 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Steuerklasse, Freibetrag, Vaterschaft |
Rechtsfrage: | Steuerklasse bei Zuwendung des biologischen aber nicht rechtlichen Vaters an seine Tochter: Ist bei einer Geldschenkung des leiblichen Vaters an seine leibliche Tochter bei der Schenkungsteuer die günstige Steuerklasse I mit dem persönlichen Freibetrag auch dann anzuwenden, wenn der biologische Vater nicht gleichzeitig der rechtliche Vater ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.12.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1507/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 07 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.12.2019 |
Erledigungs-Az: | II R 5/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils - Abweisung der Klage |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 02 18 |