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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvR 1378/02 (BVerfG)
§§: EStG § 44 d, EStG § 50 d Abs. 1 a, AO § 42
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, Kapitalertragsteuererstattung, Missbrauch
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Ausschluss der Kapitalertragsteuererstattung gemäß § 50 d Abs. 1 a EStG 1990/1994 und § 42 AO.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 20.03.2002
Vorinstanz/AZ: I R 38/00
Vorinstanz/Fundstelle: DStRE 2002 S. 1068
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 84 91
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 07.03.2005
Erledigungs-Az: 2 BvR 1378/02
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen - StEd 2005 S. 179