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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 77/14 (BFH) |
§§: | UmwStG § 3, UmwStG § 4 Abs. 1, UmwStG § 14 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 2, EStG § 7 Abs. 1 |
Schlagwörter | Formwechsel, Wahlrecht, Aktivierung, Immaterielles Wirtschaftsgut, Abschreibung |
Rechtsfrage: | Eröffnen die §§ 3 ff. UmwStG bei formwechselnder Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft entgegen § 5 Abs. 2 EStG die Möglichkeit einer erfolgsneutralen Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in der Eröffnungsbilanz der Personengesellschaft (und damit verbunden eine spätere gewinnmindernde Abschreibung bzw. Auflösung), auch wenn die Zuschreibungen in der Übertragungsbilanz der Kapitalgesellschaft (rechtskräftig) nicht berücksichtigt wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 17.11.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2396/13 G, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 12 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.09.2015 |
Erledigungs-Az: | IV R 49/14 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 49/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 00 89 |