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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 39/04
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b Satz 3, EStG § 9 Abs. 5
Schlagwörter Arbeitszimmer, Dachgeschoss, Zweifamilienhaus, Mittelpunkt der Betätigung
Rechtsfrage: Umfasst der Begriff "häusliches" Arbeitszimmer auch die im Dachgeschoss beruflich genutzte Wohneinheit des eigenen, dreigeschossigen Gebäudes, wenn durch die Fremdvermietung des Obergeschosses keine räumliche Verbindung zum eigenen Wohnbereich im Erdgeschoss besteht, oder handelt es sich um einen nicht der Abzugsbegrenzung unterliegenden "außerhäuslichen" Arbeitsbereich? Betätigungsmittelpunkt bei mehreren Erwerbstätigkeiten als Hochschullehrer und schriftstellerischer Tätigkeit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 13.05.2004
Vorinstanz/AZ: 10 K 1408/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 808
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.08.2005
Erledigungs-Az: VI R 39/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 13 18