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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-125/08 (EuGH) |
§§: | ZK Art. 221 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, Zollkodex, Zollschuld |
Rechtsfrage: | Ist Art. 221 Abs. 1 ZK so zu verstehen, dass die vorgeschriebene Mitteilung einer Zollschuld an den Abgabepflichtigen nur nach deren buchmäßiger Erfassung rechtsgültig erfolgen kann, oder, dass der in Art. 221 Abs. 1 ZK vorgeschriebenen Mitteilung einer Zollschuld an den Abgabenpflichtigen stets deren buchmäßige Erfassung vorausgegangen sein muss, damit sie rechtsgültig ist? |
Vorinstanz: | Hof van Cassatie van België (Belgien) |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2008 Nr. C 142 S. 16 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 16.07.2009 |
Erledigungs-Az: | Rs C-124/08 und C-125/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 25 93 |