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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 65/13 (BFH)
§§: AO § 356 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Einspruch, Zulässigkeit, Rechtsbehelfsbelehrung, Rechtsbehelfsfrist, Rechtsbehelfseinlegung, Elektronische Übermittlung
Rechtsfrage: Verlängert sich die Einspruchsfrist wegen unvollständiger Rechtsbehelfsbelehrung gemäß § 356 Abs. 2 Satz 1 AO auf ein Jahr, wenn entgegen des Hinweises im Impressum des Finanzamts auf dessen Website, in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass auch Einsprüche per E-Mail gesendet werden können, der streitgegenständliche Einkommensteuerbescheid keinen ausdrücklichen Hinweis auf die Möglichkeit des elektronischen Schriftverkehrs enthalten hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 16.04.2013
Vorinstanz/AZ: 8 K 2388/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 31 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.04.2015
Erledigungs-Az: VI R 65/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 15 09