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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 11/12 (BFH)
§§: EStG § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 52 Abs. 16 a, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Grundstücksübertragung, Sonderbetriebsvermögen, Schuldübernahme, Stille Reserven, Vertrauensschutz
Rechtsfrage: Kann die teilentgeltliche Übertragung eines Grundstücks aus dem Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen gegen Übernahme von Verbindlichkeiten unter Geltung des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG i.d.F. des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes steuerneutral erfolgen? Verstößt andernfalls die Anwendungsregelung des § 52 Abs. 16 a EStG bei einer mit notariellem Vertrag vom 26.6.2001 erfolgten Übertragung gegen das Rückwirkungsverbot? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 06.03.2012
Vorinstanz/AZ: 13 K 251/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 14 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.09.2012
Erledigungs-Az: IV R 11/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 27 02