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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 75/13 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Behörde, Leasing, Rabatt, Neue Tatsache, Treu und Glauben |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen ist die Weitergabe von "Behördenrabatten" Arbeitslohn (hier: Der Arbeitgeber schließt die Leasingverträge über PKWs im eigenen Namen zu Sonderkonditionen im Rahmen des sogenannten "Behördenleasings" ab, stellt die PKWs dem Arbeitnehmer uneingeschränkt zur privaten und dienstlichen Verwendung zur Verfügung und der Arbeitnehmer leistet die Leasingraten direkt an den Leasinggeber.)? - Ist das Vorliegen von Sonderkonditionen im Leasingvertrag eine neue Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 22.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2640/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 02 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.12.2014 |
Erledigungs-Az: | VI R 75/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 08 79 |