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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 5/19 (BFH)
§§: AO § 174 Abs. 4
Schlagwörter Widerstreitende Steuerfestsetzung, Bestimmter Sachverhalt
Rechtsfrage: Bestimmter Sachverhalt i.S. des § 174 Abs. 4 AO: Können aufgrund der steuerlichen Folgerung, dass die Tätigkeit der Kl. als Versicherungsmaklerin umsatzsteuerfrei ist, die Körperschaftsteuerbescheide gemäß § 174 Abs. 4 AO zuungunsten der Kl. geändert werden (Ansatz von Netto- statt Bruttoeinnahmen) oder ist die Umsatzsteuerfreiheit der betreffenden Leistungen lediglich die Rechtsfolge, die zu keiner Änderung der Körperschaftsteuerbescheide führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 21.02.2019
Vorinstanz/AZ: 10 K 1074/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 12 58
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.03.2022
Erledigungs-Az: XI R 5/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 12 53