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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 13/19 (BFH)
§§: EStG § 3 Nr. 11, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, SGB VIII § 33, SGB VIII § 34, SGB VIII § 35
Schlagwörter Steuerbefreiung, Selbständige Arbeit, Erzieherin, Erziehungsbeihilfe, Betreuungsleistungen, Jugendhilfe
Rechtsfrage: Fallen Honorar- und Sachkostenzahlungen, die eine staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzieherin für die Betreuung von Jugendlichen von einem Jugendwerk erhält, unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 11 EStG oder handelt es sich um steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 26.03.2019
Vorinstanz/AZ: 11 K 3207/17
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 17 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.11.2022
Erledigungs-Az: VIII R 13/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 02 69