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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 58/16 (BFH) |
§§: | EStG § 1 Abs. 1 Satz 1, AO § 8 |
Schlagwörter | Unbeschränkte Steuerpflicht, Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen |
Rechtsfrage: | Führt ein weiterer inländischer (Zweit-)Wohnsitz dann nicht zur unbeschränkten Steuerpflicht, wenn er nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen (als "Familienwohnung") darstellt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 29.07.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1016/14 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 268 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 03 53 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.07.2018 |
Erledigungs-Az: | I R 58/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 19 38 |