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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 128/99 |
§§: | EStG § 3 Nr. 11, LStR Abschn. 11 Abs. 1, LStR Abschn. 11 Abs. 2 |
Schlagwörter | Beihilfen, Steuerfreiheit, Öffentliche Mittel, Verein |
Rechtsfrage: | Zur Steuerfreiheit von Beihilfe- und Unterstützungszahlungen an die Arbeitnehmer eines gemeinnützig tätigen Vereins im Hinblick auf die Frage, welche Zuschüsse und zweckgebundenen Mittel an den Verein als "öffentliche Mittel" zu werten sind. - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.06.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 319/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.05.2004 |
Erledigungs-Az: | VI R 128/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 03 93 |