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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 46/99
§§: DBA-Österreich Art. 15 Abs. 2, DBA-Österreich Art. 8 Abs. 2 Satz 2, EStG § 50d Abs. 3 Satz 1
Schlagwörter Ausland, Freistellungsbescheinigung, Freiberufliche Tätigkeit, Einkunftsart, Sport, Gewerbebetrieb
Rechtsfrage: Fällt die inländische Tätigkeit eines in Österreich ansässigen Berufssportlers unter die Regelung des Art. 8 Abs. 2 Satz 2 DBA-Österreich, so daß eine entsprechende Freistellung des Klägers von der deutschen Besteuerung nach Art. 15 Abs. 2 DBA-Österreich und die Erteilung eines Freistellungsbescheids nach § 50d Abs. 3 Satz 1 EStG zu erfolgen hat? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 28.01.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 4152/96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.10.2000
Erledigungs-Az: I R 44-51/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 06 06