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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 23/15 (BFH) |
§§: | EStG § 5 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Lizenzgebühren, Forderung, Aktivierung, Rechnungsabgrenzung, Realisationsprinzip |
Rechtsfrage: | Ist die in einem Vertrag über die Einräumung von Verwertungsrechten an einem Kinofilm vereinbarte Minimumgarantie über die Vertragslaufzeit passiv abzugrenzen? Zu welchem Zeitpunkt sind Zahlungen gewinnwirksam zu erfassen, die der Verwerter bereits vor Fälligkeit der Minimumgarantie geleistet hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 04.02.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1340/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 12 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.11.2017 |
Erledigungs-Az: | IV R 23/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 29.11.2017) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. |