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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 4/04
§§: GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 2, GrEStG § 16 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Kaufvertrag, Nichtigkeit, Aufhebung, Steuerbescheid, Rückgängigmachung
Rechtsfrage: Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids wegen Rückgängigmachung des Kaufvertrags? Führt ein von den am Grundstückskaufvertrag beteiligten Parteien geschlossener gerichtlicher Vergleich auf Rückübereignung der Grundstücke zur Nichterhebung der Grunderwerbsteuer, weil die Parteien das Rechtsgeschäft wegen Sittenwidrigkeit von Anfang an als nichtig ansehen oder erfordert die Nichterhebung im Sinne von § 16 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GrEStG einen unbestrittenen und feststehenden (nicht aber vertraglich vereinbarten) Rechtsanspruch auf Rückabwicklung? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 21.08.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 1164/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 04 54
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.04.2005
Erledigungs-Az: II R 4/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 37 80