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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 39/03 |
§§: | EStG § 10 b Abs. 4 Satz 2 Alt. 2, KStG § 9 Abs. 3 Satz 2 Alt. 2, GewStG § 9 Nr. 5 Satz 5 Alt. 2 |
Schlagwörter | Haftung, Veranlasserhaftung, Vorsitzender, Verschulden, Spende, Verein |
Rechtsfrage: | 1. Erfüllt der 1. Vorsitzende eines Vereins den Haftungstatbestand des § 10 b Abs. 4 Satz 2 2. Alternative EStG (und der entsprechenden Regelungen im KStG und GewStG) (=Veranlasserhaftung), wenn die Gemeinnützigkeit des Vereins - nach vorläufiger Anerkennung - nachträglich aberkannt wird? - 2. Mangelnde Sachaufklärung des FG, ob die Spenden zu gemeinnützigen Zwecken verwendet wurden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 03.06.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3916/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 39 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.07.2004 |
Erledigungs-Az: | XI R 39/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 15 73 |