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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 48/99
§§: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 42 d
Schlagwörter Arbeitslohn, Geburtstagsfeier, Betriebliche Veranlassung
Rechtsfrage: Aufwendungen des Arbeitgebers anläßlich des 60. Geburtstags eines Vorstandsmitglieds nur insoweit Arbeitslohn, als die Kosten auf den Arbeitnehmer und Familienangehörige entfallen, wenn die Auswahl der Gäste allein durch den Arbeitgeber erfolgt? Keine objektive Bereicherung des Arbeitnehmers in Höhe der auf Dritte entfallenden Aufwendungen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.01.1999
Vorinstanz/AZ: XI 264/95
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 552
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 99 17 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.2003
Erledigungs-Az: VI R 48/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 18 70