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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 65/14 (BFH) |
§§: | BewG § 103 Abs. 3, BewG § 103 Abs. 1, KStG § 21 a |
Schlagwörter | Einheitswert, Betriebsvermögen, Bausparkasse, Schuldposten, Rücklage |
Rechtsfrage: | Ermittlung des Einheitswerts des Betriebsvermögens einer Bausparkasse: Handelt es sich bei dem nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BauSpkG zu bildenden Sonderposten "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" um eine Rücklage, deren Abzug bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nach § 103 Abs. 3 BewG ausgeschlossen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 22.05.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3141/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 04 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.11.2016 |
Erledigungs-Az: | II R 65/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 26 24 |