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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 32/18 (BFH) |
| §§: | EStG § 5 Abs. 2 a |
| Schlagwörter | Passivierung, Verbindlichkeit, Rangrücktrittsvereinbarung, Sonstiges Vermögen, Bilanzstichtag |
| Rechtsfrage: | Auswirkungen eines Rangrücktritts auf die Passivierung von Verbindlichkeiten: Welche Auswirkungen hat ein Rangrücktritt auf die Passivierung von Verbindlichkeiten, der unter der Maßgabe erklärt wird, dass die Forderungen aus entstehenden Jahresüberschüssen, einem Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden freien Vermögen zu bedienen sind? - Wie wirkt sich die Einbindung des sonstigen freien Vermögens in die Rangrücktrittserklärung aus, wenn der Schuldner aufgrund einer fehlenden operativen Geschäftstätigkeit aus der Sicht des Bilanzstichtages nicht in der Lage sein wird, freies Vermögen zu schaffen und eine tatsächliche Belastung des Schuldnervermögens nicht eintritt, da nach dem Rangrücktritt sukzessive Forderungsverzichte erklärt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Münster |
| Vorinstanz/Datum: | 13.09.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | 10 K 504/15 K, G, F |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 18 43 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 19.08.2020 |
| Erledigungs-Az: | XI R 32/18 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 19 05 |