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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 31/11 (BFH)
§§: EStG § 7 g, UmwStG § 4 Abs. 2, UmwStG § 23 Abs. 1, UmwStG § 24 Abs. 4
Schlagwörter Ansparrücklage, Einbringung, Kommanditgesellschaft, Identität
Rechtsfrage: Ansparrücklage bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine KG: Ist die im Einzelunternehmen gebildete Ansparrücklage nach § 7 g EStG nicht aufzulösen, wenn es zu Buchwerten in eine KG eingebracht wird (vollumfänglicher Eintritt in die Rechtsstellung des Übertragenden und damit weiterhin Betriebsbezogenheit) oder ist die voraussichtliche Investition objektiv nicht mehr möglich, weil das Einzelunternehmen nicht mehr existiert, die geplante Investition dort nicht mehr durchführbar ist und es daher an dem erforderlichen Finanzierungszusammenhang mangelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 26.05.2011
Vorinstanz/AZ: 3 K 1416/08 E, G, EZ
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 28 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.01.2016
Erledigungs-Az: X R 31/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren X R 31/11 ruht durch Beschluss vom 21.11.2012 bis zur Entscheidung des Großen Senats des BFH in dem Verfahren GrS 2/12. -- Nach Entscheidung des Großen Senats des BFH durch Beschluss vom 14.4.2015 GrS 2/12 = SIS 15 23 32 wird das Verfahren X R 31/11 fortgeführt. -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 11 42