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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 9/05 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, AO 1977 § 171 Abs. 3, AO 1977 § 171 Abs. 10, AO 1977 § 182 Abs. 1 |
Schlagwörter | Antrag, Feststellung, Festsetzung, Ablaufhemmung, Festsetzungsfrist, Verjährung, Änderung |
Rechtsfrage: | Kann ein Antrag nach § 175 AO 1977 zu den Anträgen im Sinne des § 171 Abs. 3 AO 1977 gehören? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 01.12.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 553/03 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 504 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 14 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.05.2006 |
Erledigungs-Az: | I R 9/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 41 20 |