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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 30/99
§§: EStG § 10 e Abs. 6a, EStG § 52 Abs. 14 Satz 3
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, Herstellungsbeginn, Eigentumswohnung
Rechtsfrage: Maßgeblicher Zeitpunkt des Beginns der Herstellung einer Eigentumswohnung in einer aus mehreren selbständigen Gebäuden bestehenden Wohnanlage. Ist auf den Aushub der gemeinsamen Baugrube des Gesamtgebäudekomplexes oder auf die Fundamenterrichtung des konkreten Hauses, in dem sich die Wohnung befindet, abzustellen? Ist daher gem. § 52 Abs. 14 Satz 3 EStG auf das Objekt § 10 e EStG i.d.F. des StÄndG 1992 anzuwenden und ein zusätzlicher Schuldzinsenabzug von 12000,- DM zu gewähren? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 25.11.1998
Vorinstanz/AZ: 1 K 2931/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1999 S. 229
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 71 78
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.06.2003
Erledigungs-Az: X R 30/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 41 86