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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 6/17 (BFH)
§§: AO § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, UStG § 19 Abs. 2
Schlagwörter Ehegattengesellschaft, Feststellung, Geringe Bedeutung, Umsatzsteuerpflicht
Rechtsfrage: Sind gewerbliche Einkünfte einer Ehegatten-GbR aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des von den Ehegatten gemeinsam bewohnten Einfamilienhauses gesondert und einheitlich festzustellen, oder handelt es sich um einen Fall von geringer Bedeutung im Sinne des § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO? Kommt es diesbezüglich darauf an, dass die GbR gemäß § 19 Abs. 2 UStG auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 22.02.2017
Vorinstanz/AZ: 9 K 230/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 07 12
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.02.2020
Erledigungs-Az: IV R 6/17
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 07 01