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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 2/08 (BFH)
§§: AO § 163, AO § 227, AO § 222, EStG § 3 Nr. 66
Schlagwörter Sanierungsgewinn, Erlass, Billigkeit, Abweichende Steuerfestsetzung, Verlustverrechnung
Rechtsfrage: Läuft die Besteuerung von Sanierungsgewinnen, die nach Abschaffung des § 3 Nr. 66 EStG a.F. grundsätzlich dem Gesetz entspricht, dann den Wertungen des Gesetzgebers zu wider, wenn die Möglichkeit einer Doppelbegünstigung (Freistellung des Sanierungsgewinns ohne Saldierung mit Verlusten) nicht besteht? Besteht in Fällen, in denen sich keine Doppelbegünstigung ergibt, ein Gesetzesüberhang, der im Billigkeitswege zu regulieren ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 12.12.2007
Vorinstanz/AZ: 1 K 4487/06
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 615
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 12 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.02.2012
Erledigungs-Az: VIII R 2/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 15 75