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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 38/03
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 1
Schlagwörter Darlehensverlust, Vorkosten, Vermögensverlust, Beteiligung, Mitunternehmer
Rechtsfrage: Darlehensverlust und Anwaltskosten als negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Vorkosten)? Ist der konkrete wirtschaftliche Zusammenhang zwischen dem Darlehensverlust und der angestrebten Kommanditbeteiligung dadurch nachgewiesen, dass dem Kläger eine Beteiligung an der Komplementär GmbH geschenkt worden ist und die Darlehensverträge eine ausschließliche Verwendung der Darlehen (stehen gelassene Tantiemen und Zinsen) zum Erwerb von Kommanditanteilen vorsahen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 07.04.2003
Vorinstanz/AZ: 9 K 9437/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 47 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.2004
Erledigungs-Az: III R 38/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 07 68