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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 44/97
§§: GrEStG (DDR) § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG (DDR) § 13 Abs. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 11 Abs. 1, GrEStG § 14 Nr. 2
Schlagwörter Grundstücksveräußerung, Grundstücksverkehrsgenehmigung, Entstehung, Steuer, Steuersatz
Rechtsfrage: Entstehung der Grunderwerbsteuer für den Kauf eines DDR-Grundstücks mit notariellem Kaufvertrag vom August 1990. Dieser bedurfte der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung, die im Oktober 1990 erteilt aber nach Anfechtung erst im Januar 1992 rechtskräftig wurde. Entstand die Grunderwerbsteuer noch in 1990 nach dem GrEStG-DDR (in Höhe von 7 v.H.) oder erst nach Rechtskraft der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsverordnung in 1992 nach dem GrEStG 1983 (in Höhe von 2 v.H.)? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern
Vorinstanz/Datum: 24.04.1996
Vorinstanz/AZ: 1 K 102/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.04.1999
Erledigungs-Az: II R 44/97
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 99 16 41