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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 29/09 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, AO § 39 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 951, BGB § 812 |
Schlagwörter | Gebäudeteil, Eigentum, Ehegatten, Nutzung, Entnahmegewinn, Entschädigung |
Rechtsfrage: | Führt die Beendigung der unentgeltlichen betrieblichen Nutzung von Gebäudeteilen, die zivilrechtlich dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehören, zur Aufdeckung stiller Reserven, da eine zum Betriebsvermögen gehörende Nutzungsbefugnis entnommen wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 30.04.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3457/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 27 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.12.2012 |
Erledigungs-Az: | IV R 29/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 11 16 |