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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 33/03 |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 60, FGO § 76 |
Schlagwörter | Realsplitting, Antrag, Zustimmung, Beiladung |
Rechtsfrage: | 1. Sind Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben abzugsfähig (und ggf. in welcher Höhe), wenn der Leistende im Streitjahr höhere Aufwendungen geltend macht als im Vorjahr, der Unterhaltsempfänger aber nur die Anlage U betreffend das Vorjahr unterzeichnet hat und dort geringere Unterhaltszahlungen aufgeführt sind? - 2. Mangelnde Sachaufklärung; unterlassene Beiladung des Unterhaltsempfängers - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 16.10.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 70/99 E |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.04.2005 |
Erledigungs-Az: | XI R 33/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 44 24 |