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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 68/08 (BFH) |
§§: | DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 4, DBA-Schweiz Art. 15 a Abs. 2, DBA-China Art. 15 |
Schlagwörter | Nichtrückkehrtage, Schweiz, Grenzgänger, Drittstaat, Geschäftsreise, China, Doppelbesteuerung |
Rechtsfrage: | Ist der Kläger kein Grenzgänger, weil er aus einem Drittstaat (hier China) nach Arbeitsende an über 60 Arbeitstagen nicht an den Wohnsitzstaat (hier Deutschland) zurückgekehrt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 05.06.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2565/08 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 08 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.2010 |
Erledigungs-Az: | I R 68/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |