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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 3/07 |
§§: | AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 171 Abs. 10, AO § 155 Abs. 2 |
Schlagwörter | Änderung, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Bindung |
Rechtsfrage: | Ist das Finanzamt gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO verpflichtet, die Einkommensteuerbescheide der Streitjahre zu ändern und ursprünglich erklärte Verluste aus einer gewerblichen Beteiligung wieder zu berücksichtigen? Umfang der Anpassungsmöglichkeit von Folgebescheiden bei zunächst ohne Vorliegen von Grundlagenbescheiden anerkannten Beteiligungsverlusten, wenn später erlassene negative Feststellungsbescheide wegen Verjährung wieder aufgehoben werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 16.05.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 5326/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 22 27 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.11.2008 |
Erledigungs-Az: | X R 3/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |