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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 9/06
§§: KStG § 8 Abs. 4 Satz 2, KStG § 8 Abs. 4 Satz 1
Schlagwörter Mantelkauf, Betriebsvermögen, Verlust, Wirtschaftliche Identität, GmbH
Rechtsfrage: Mantelkauf und wirtschaftliche Identität einer Körperschaft nach § 8 Abs. 4 KStG: 1. Stellt auch die Zuführung von Umlaufvermögen "neues Betriebsvermögen" i.S. des § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG dar? - 2. Ist von einer Einstellung des Geschäftsbetriebes dann auszugehen, wenn eine produzierende Gesellschaft Abwicklungstätigkeiten vornimmt, indem sie minderwertige Ware verwertet und Forderungen einzieht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 14.03.2005
Vorinstanz/AZ: 6 K 314/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 899
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 23 69
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.06.2007
Erledigungs-Az: I R 9/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 00 19