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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-407/07 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Dienstleistung, Steuerbefreiung, Personengesellschaft
Rechtsfrage: Ist Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. f der RL 77/388/EWG so auszulegen, dass darunter auch Dienstleistungen der in dieser Bestimmung genannten Zusammenschlüsse an ihre Mitglieder fallen, die für unmittelbare Zwecke der Erbringung der befreiten Leistungen der Mitglieder oder der Leistungen der Mitglieder, für die diese nicht steuerpflichtig sind, erbracht werden und für die als Vergütung nicht mehr gefordert wird als die für die Dienstleistungen aufgewandten Kosten, wenn diese Dienstleistungen nur einem oder mehreren Mitgliedern erbracht werden?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 283 S. 13
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 11.12.2008
Erledigungs-Az: Rs C-407/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 03 25