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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 14/15 (BFH)
§§: UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b
Schlagwörter Reiterhof, Verein, Ermäßigter Steuersatz, Steuerbefreiung, Pflege, Vermietung
Rechtsfrage: 1. Sind die Umsätze eines der Förderung des Reitsports dienenden gemeinnützigen Vereins aus Verträgen über die Einstellung von Pferden, welche neben der Zurverfügungstellung der Pferdebox weitere Leistungen (Fütterung, Reinigung der Box, Nutzung der Reitanlage etc.) beinhalten, nach nationalem Umsatzsteuerrecht begünstigt (insbes. § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG) oder nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der RL 77/388/EWG von der Umsatzsteuer befreit, wenn eine schädliche Wettbewerbssituation vorliegt? - 2. Sind die Begrifflichkeiten der Unerlässlichkeit (Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b der RL 77/388/EWG) und der Kernbereichsrelevanz (Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. m der RL 77/388/EWG) notwendig voneinander abzugrenzen, wobei die Kernbereichsrelevanz enger als die Unerlässlichkeit verstanden werden muss? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 18.02.2015
Vorinstanz/AZ: 4 K 27/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 11 61
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.08.2016
Erledigungs-Az: V R 14/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 25 83