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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 170/00
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19, EStG § 20
Schlagwörter Schuldzinsen, Anteilserwerb, Werbungskosten, Einkunftsart
Rechtsfrage: Sind Schuldzinsen für ein Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb von nicht handelbaren Arbeitgeberaktien Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn Grundlage des Anstellungsvertrages ein Anteilserwerb an der Gesellschaft durch die Arbeitnehmerin ist oder wegen der Dividendenzahlung und des damit gegebenen wirtschaftlichen Zusammenhangs mit den Einkünften aus Kapitalvermögen dieser Einkunftsart als Werbungskosten zuzurechnen. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.09.2000
Vorinstanz/AZ: 11 K 1357-1358/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 61 21
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.04.2006
Erledigungs-Az: IX R 111/00
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 111/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 30 10