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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 8/15 (BFH) |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Wohnung, Kostenmiete, Ortsübliche Miete |
Rechtsfrage: | Führt die Vermietung einer durch eine GmbH erworbenen Wohnung an ihren (Minderheits-)Gesellschafter-Geschäftsführer, die dieser zu privaten Wohnzwecken nutzt, zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die Vermietung zwar zu einer angemessenen, ortsüblichen aber nicht kostendeckenden Miete erfolgt? Divergenz zum Senatsurteil vom 17.11.2004 I R 56/03 (BFHE 208 S. 519, DStR 2005 S. 594)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 05.08.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 24/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 11 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.07.2016 |
Erledigungs-Az: | I R 8/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 22 83 |