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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 6/96
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStDV § 82 b, EStG § 7
Schlagwörter Vorweggenommene Werbungskosten
Rechtsfrage: Mietshausübertragung von Mutter auf Sohn - Vom Sohn als künftigen Eigentümer vor Abschluß des notariellen Erwerbsvertrags getragene Renovierungskosten als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar oder - soweit ein Aufwendungsersatzanspruch gegenüber der Mutter als Eigentümerin besteht (§§ 951, 812 BGB) - lediglich im Wege der AfA absetzbare Gebäudeanschaffungskosten und im übrigen - hier, Heizölkosten - nicht abzugsfähige Zuwendungen i.S. des § 12 Nr. 2 EStG? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 12.12.1995
Vorinstanz/AZ: 2 K 2387/94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.05.2000
Erledigungs-Az: IX R 6/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 50 17