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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 65/13 (BFH)
§§: KStG § 38, KStG § 34 Abs. 16, GG Art. 3 Abs. 1, EG Art. 87 Abs. 1, EG Art. 88 Abs. 3
Schlagwörter Körperschaftsteuererhöhung, Verfassungswidrigkeit, Gleichheitsgrundsatz, Rückwirkung, Beihilfe
Rechtsfrage: Verstößt § 38 Abs. 4 bis 10 (i.V.m. § 34 Abs. 16) KStG gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz oder das Rückwirkungsverbot? Verstößt die Vorschrift darüber hinaus gegen das unionsrechtliche Beihilfeverbot? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 27.08.2013
Vorinstanz/AZ: 8 K 8289/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 02 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.10.2015
Erledigungs-Az: I R 65/13
Erledigungs-Vermerk: Beitrittsaufforderung an BMF durch BFH-Beschluss vom 10.12.2014 I R 65/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 07 51