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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 22/19 (BFH)
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9, UStG § 24, RL 2006/112/EG Art. 295 Abs. 1 Nr. 4, FGO § 115 Abs. 1 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Umsatzsteuerpflicht, Gewinnanteil, Vieheinheiten, Landwirt, Personengesellschaft
Rechtsfrage: Unterliegen gesellschaftsvertraglich vereinbarte Vorabgewinnanteile, die der Kläger für die Überlassung von Vieheinheiten an eine Personengesellschaft in der Rechtsform einer KG, deren Komplementär er ist, im Rahmen der jährlichen Gewinnverteilung zugewiesen erhält, der Umsatzsteuer? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 19.01.2018
Vorinstanz/AZ: 1 K 1018/16 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 14 08
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.11.2020
Erledigungs-Az: V R 22/19
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 05 52