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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 745/02 (BVerfG) |
§§: | EigZulG § 6 Abs. 1, EigZulG § 6 Abs. 2, EStG § 26 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Objektverbrauch, Ehe, Revision, Wohneigentumsförderung, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Objektverbrauch bei einer durch Tod aufgelösten Ehe? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.2002 |
Vorinstanz/AZ: | IX B 160/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2002 S. 903 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 69 12 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 19.07.2004 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 1174/04 |
Erledigungs-Vermerk: | neues Aktenzeichen: 1 BvR 1174/04 - Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |