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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 76/13 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Eigener Hausstand, Kostentragung, Eingliederung, Haushalt, Eltern
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von einem eigenen Hausstand eines Alleinstehenden auszugehen, wenn dieser mit seinen - bereits älteren - Eltern zusammenlebt (Mehrgenerationenhaushalt)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 07.05.2013
Vorinstanz/AZ: 13 K 2935/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 31 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.06.2014
Erledigungs-Az: VI R 76/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 29 96