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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 19/11 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3, EStG § 20 Abs. 2, EStG § 3 Nr. 40 Buchst. f
Schlagwörter Geldwerter Vorteil, Aufsichtsrat, Aktie, Rückübertragung, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Halbeinkünfteverfahren
Rechtsfrage: Liegt in der Ausübung eines einem Aufsichtsrat einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft zuvor eingeräumten Rechts, von der Gesellschaft erworbene Aktien zu einem zuvor festgelegten Mindestpreis an die Gesellschaft zurückzugeben, ein geldwerter Vorteil, wenn der Verkehrswert der Aktien bei Rückgabe unter den vereinbarten Rückkaufpreis gesunken ist? Besteuerung des geldwerten Vorteils bei den Einkünften aus Kapitalvermögen unter Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 03.03.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 324/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 24 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.04.2013
Erledigungs-Az: VIII R 19/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 21 72