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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 48/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Leerstehende Wohnung, Einkünfteerzielungsabsicht, Vermietung
Rechtsfrage: Ist die Einkünfteerzielungsabsicht und damit der Werbungskostenabzug für eine seit drei Jahren leer stehende Eigentumswohnung zu bejahen, wenn diese entweder vermietet oder veräußert werden soll und in dem auf das Streitjahr folgenden Jahr dann veräußert wird? - Zulassung der Revision durch FG im Hinblick auf das Revisionsverfahren IX R 30/00 - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 20.03.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 2458/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 15 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.07.2003
Erledigungs-Az: IX R 48/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 04 55