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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 95/07 (BFH)
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c, SGB III § 38 Abs. 4 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildung, Nachweis
Rechtsfrage: Ausbildungsplatzsuchendes Kind - Nachweis: Wirkt die Indizwirkung der Registrierung bei der Agentur auch nach deren Löschung nach drei Monaten gemäß § 38 Abs. 4 Satz 2 SGB III fort, oder hat der Kindergeldberechtigte die ernsthaften Bemühungen des Kindes um einen Ausbildungsplatz nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen (vgl. DA-FamEStG Nr. 63.3.4 Abs. 2)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 05.06.2007
Vorinstanz/AZ: 14 K 2129/06 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 19 65
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.07.2008
Erledigungs-Az: III R 95/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 05 88