Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 9/99
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1
Schlagwörter Fortbildungskosten, Sprachkurs, Ausland, Zweitstudium
Rechtsfrage: Aufwendungen einer russisch unterrichtenden Lehrerin, die nach dem Beitritt der DDR in einem von der Universität Jena angebotenem Teilzeit-/Zweitstudium die Lehrbefähigung im Fach Französisch erwarb und im Rahmen dieses Studiums einen 3-wöchigen Sprachkurs an der französischen Partneruniversität in Grenoble absolvierte, als Fortbildungskosten? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 11.11.1998
Vorinstanz/AZ: III 88/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 65 32
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.07.2002
Erledigungs-Az: VI R 9/99 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet